vision rent a car

Mietvertrag

MIETVERTRAG

  1. Der in diesem Mietvertrag erwähnte Inhaber oder Geschäftsinhaber der Ediboglu Oto Kiralama Tur. Tic. Ltd. Şti. (kurz "Vermieter"), hat das Fahrzeug, das auf dem Fahrzeugübergabe-Formular beschrieben wurde, welches sich auf der Vorderseite des Vertrags befindet, zum angegebenen Zeitraum an den Mieter vermietet, dessen Name und Adresse sich auf dem Vertrag befindet.
    Dieser Mietertrag ist ein Anhang und fester Bestandteil des Fahrzeugübergabe-Formulars, welches sich auf der Vorderseite befindet.
    Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass das in diesem Vertrag erwähnte Fahrzeug den Bedingungen entsprechend genutzt wird (Kilometerbegrenzung, Rückgabedatum und -uhrzeit, Adresse der Übergabe, Mietdauer usw.) und dass der Mietbetrag zum vereinbarten Zeitpunkt entrichtet wird.
    Indem der Mieter diesen Vertrag unterschreibt, akzeptiert, erklärt und verpflichtet er sich, die gesamte Verantwortung des von Ihm gemieteten Fahrzeugs zu übernehmen.
    Der Mieter wird sich bei Übernahme oder Rückgabe des Fahrzeugs nicht weigern, das Fahrzeugübergabe-Formular zu unterschreiben, und falls er sich weigert, akzeptiert, erklärt und verpflichtet er sich, dass er den Inhalt des Formulars bedingungslos akzeptiert hat.
    Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich bei der Rückgabe des Fahrzeugs, für die im Fahrzeuginneren oder an der Karosserie entstandenen Schäden, das Gutachten durch einen Sachverständigen auf eigene Kosten erstellen zu lassen und weitere Berufungen auf eigene Kosten einzulegen und nicht durch Unterschriftsverweigerung.
    Indem der Mieter diesen Vertrag unterschreibt, akzeptiert, erklärt und verpflichtet er sich, dass er das in dem Fahrzeugübergabe-Formular erwähnte Fahrzeug bezüglich der mechanischen Teile und Karosserieteile in einem sehr guten Zustand übernommen hat, dass er es genau wie in dem Formular angegeben übernommen hat, dass bei Übernahme des Fahrzeugs jegliche Schäden in diesem Formular vermerkt wurden, dass er bei Rückgabe des Fahrzeugs, für jeden eventuell festgestellten Schaden, er selber verantwortlich ist.
    Bei Übernahme des Fahrzeugs akzeptiert der Mieter, dass keine weiteren Schäden oder Schadenspuren vorhanden sind.
    Die von dem Mieter im Vertrag angegebene Adresse gilt als die gesetzliche Meldeadresse. Falls die Änderung der Adresse dem Vermieter nicht schriftliche mitgeteilt wird, gelten die gesamten Schreiben, die an die betreffende Adresse geschickt werden, als gültig.
    1.    Der Mieter ist gezwungen, sich an die Straßenverkehrsregeln und an die geltenden Gesetze zu halten. Für eventuelle Strafen wegen gesetzwidrigem Fahren, ist der Mieter verantwortlich.
    2.    Der Mieter akzeptiert, in den unten aufgelisteten Fällen das Fahrzeug nicht zu fahren;
    a)    Der Transport von jeglichen Sachen, die nach dem Recht der Türkischen Republik und nach den anderen Rechten strafbar sind
    b)    Das Abschleppen, Schieben und Landen eines Fahrzeugs oder Gegenstands
    c)    Die Nutzung von gesperrten und ungeeigneten Straßen und die Teilnahme an einem Rennen
    d)    Der Transport von mehr Personen oder Sachen, als in der Verkehrsregelung angegeben
    e)    Unter Alkohol oder Drogen zu sein
    f)    Der Transport von Personen oder Sachen als finanzielle Gegenleistung
    3.    Der Mieter darf ohne Erlaubnis und ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters den Mietwagen Dritten nicht benutzen lassen.
    Es ist verboten, dass Personen, dessen Angaben und Unterschrift nicht als Zusatzfahrer im Vertrag angegeben wurden, den Mietwagen fahren.
    Wenn das Fahrzeug von jemandem gefahren wird, der nicht als Zusatzfahrer angegeben wurde, gelten die gesamten Versicherungen als ungültig und somit sind der Mieter und der Fahrer von den finanziellen, materiellen und gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.
    4.    Der Mieter wird das Fahrzeug, an dem im Vertrag festgelegten Tag und Zeitpunkt und am angegebenen Ort, zurückgeben. Der Mieter kann nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters die Mietdauer verlängern. Bei einer Verlängerung, ohne die Genehmigung des Vermieters, akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter, dass er das Fahrzeug rechtswidrig behalten hat.
    5.    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sicher und abgeschlossen zu halten, wenn er es nicht benutzt. 
    Er akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass, wenn bei Diebstahl, das Fahrzeug 45 Tage nicht gefunden wird, die Mietgebühr und den Freibetrag der Versicherung für diesen Zeitraum zu zahlen.
    Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, verpflichtet sich der Mieter, den Originalschlüssel vorzulegen.
    6.    Der Mieter ist bei Verlust des Kennzeichens oder des Fahrzeugscheins verpflichtet, die Mietgebühr zu zahlen, bis er es gefunden oder erneuert hat.
    7.    Die gesamten Ausgaben, die durch ein Ereignis, sei es durch Fehler des Mieters oder nicht, oder durch Sicherstellung zuständiger Behörden, trägt der Mieter.
    8.    Die Mietdauer für einen Tag beträgt 24 Stunden, für eine Woche 7 Tage und für einen Monat 30 Tage. Für eine Verspätung bei der Rückgabe von mehr als einer Stunde, werden Kosten für einen gesamten Miettag verlangt.
    9.    Von den Reparaturkosten, die durch einen Unfall oder durch Umkippen des Fahrzeugs entstehen und von den Ausgaben des Vermieters und von finanziellen und materiellen Entschädigungen von Dritten, ist der Mieter verantwortlich.
    10.    Bei Fehler durch Nutzung des Fahrzeugs, und jede Art von mechanischen, elektrischen Schäden, die aufgrund von Unachtsamkeit und Nachlässigkeit entstehen und wenn Dritte es fordern, akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter diese Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, zu übernehmen und samt der Strafen zu zahlen.
    11.    Der Mieter ist verpflichtet, den gesamten Schaden und die gesamten Kosten bei einseitiger Schuld selber zu zahlen.
    12.    Bei einer Panne oder beim Aufleuchten des Warnsignals, muss der Mieter sofort das Büro der Vision Rent a Car benachrichtigen. Ohne Kenntnis des Büros der Vision Rent a Car, kann das Fahrzeug nicht zum Reparaturservice gebracht werden, oder selber eingegriffen werden. 
    Wenn ohne Kenntnis den Büros eine Pannenhilfe angefordert wird, oder eine Wartung am Fahrzeug durchgeführt wird, ist der Mieter für die gesamten Kosten zuständig.
    13.    Wenn der Mieter sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsregeln und an die im Vertrag angegebenen Bedingungen hält, ist er für die eventuell entstehenden Kosten selber verantwortlich.
    14.    Bei einem Unfall mit finanziellem Schaden, oder einem Unfall mit Verletzten oder Toten, muss der Mieter sofort die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation informieren und einen Unfall- und Alkoholbericht einholen. Er ist verpflichtet das Protokoll und die Berichte, spätestens innerhalb von 24 Stunden im Büro der Firma Vision Rent a Car einzureichen.
    15.    Der Mieter ist verpflichtet, die Schäden und Wartungskosten, die bei der Nutzung entstanden sind, den Wertverlust und den Gewinnverlust, da das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, außerdem die anderen Schäden, samt der nachkommenden Schäden, zu zahlen.
    Außerdem ist er für den finanziellen Schaden und für die Behandlungskosten, die aufgrund unerlaubter Handlungen vor den Augen dritter Personen zustande gekommen sind, von dem von der Versicherung nicht gedeckten Anteil verantwortlich. Auch die Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den materiellen Schäden und den anderen Schäden, die entstehen können, trägt der Mieter.
    Außerdem akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter, die gesamten gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Strafen, die während seiner Nutzungsdauer entstanden sind, zu zahlen. 
    Der Vermieter hat das Recht auf Verlusterstattung der Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist, wie alle Arten von Zahlungen und Verwaltungssanktionen gegen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und Dritte. Somit akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter, die gesamten Schäden, wofür er verantwortlich ist, zu zahlen.
    16.    Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, für die gesamten Kosten bezüglich des Mietens, wie Bußgelder, Maut- und Brückengebühren, Kraftstoffe, Strafzettel und eventuelle Verspätungszinsen der Strafzettel und für all die Kosten, die im Rahmen der Vertragsbedingungen auftreten, aufzukommen.
    17.    Es sind Garantien, Ausnahmen und Einschränkungen am Mietwagen vorhanden. Der Mieter akzeptiert und erklärt, dass er für die Kosten aufkommt, die nicht von der Versicherungspolice gedeckt werden und bei Beträgen, bei denen die Garantie nicht ausreicht. Der Freibetrag der Kaskoversicherung-Police liegt bei 2% und von dieser ist der Mieter zuständig.
    18.    Wenn der Mieter sich an nur einen, der im Vertrag enthaltenen Artikel nicht hält, kann die Firma Vision Rent a Car das Fahrzeug nach mündlicher Mitteilung zu jeder Zeit wieder zurückverlangen.
    19.    Der Mieter akzeptiert, dass in den von ihm gemieteten Fahrzeug ein Gerät für die geografische Standortbestimmung vorhanden ist.
    20.    Für Streitigkeiten, die durch diesen Vertrag entstehen, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Antalya zuständig.
    21.    Es ist verboten, mit den gemieteten Fahrzeugen ins Ausland zu reisen.
    22.    Bei den unten aufgelisteten Fällen gelten die gesamten Versicherungen als ungültig. Deshalb akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, die Kosten der Schäden, die diesbezüglich entstanden sind, selber zu tragen;
    a)    Bei mechanischen Fehlern, die durch Nutzung des Fahrzeugs entstehen (fehlerhaftes Schalten u.a.)
    b)    Der Fahrzeugschlüssel verloren geht, Fehler bei der Funktion auftreten, nach Berührung mit Flüssigkeit nicht mehr funktioniert
    c)    Verlust des Ersatzreifens, Werkzeugkastens, Fahrzeugscheins, der Radkappen, Scheibenwischer und Antenne
    d)    Kosten, die wegen des Tankens von falschem Kraftstoff verursacht werden
    e)    Akku-Kosten, die aufgrund von angelassenem Radio, angelassenen Scheinwerfern oder angelassener Fahrzeugbelichtungen im Innenraum entstanden sind
    f)    Platzen des Reifens oder Einschnitte im Reifen
    g)    Flecken an den Sitzbezügen, wie Zigarettenflecke und Flecke, die mit einer gewöhnlichen Reinigung nicht entfernt werden können.
    h)    Verformungen, die im Inneren und Äußeren des Fahrzeugs entstehen
    23.    Der Vermieter kann den Vertrag zu jeder Zeit nach schriftlicher und mündlicher Benachrichtigung einseitig kündigen.

Der Mieter kann den Aufklärungtext über die Verwendung der personenbezogenen Daten, der sich auf unserer Webseite befindet, durchlesen.